Es dauert einen Moment, bis die Baubehörde unser etwas spezielles Gesuch mit dem Haus im Haus als Bauprojekt akzeptiert. Insbesondere die altrechtlichen Grenzabstände, welche für neue Objekte massgeblich sind, sind eine Knacknuss. Aber dass die alten Wände unberührt bleiben und nur die neuen, die niemand von aussen sieht, zu nahe an der Parzellengrenze zu stehen kommen, muss man erst begründen. Aber nichts desto trotz, am 23. Oktober 2023 wird unser Gesuch im Amtsanzeiger publiziert. Wie sich 30 Tage danach herausstellt, stört sich auch niemand an unserer Idee, die Remise umzunutzen, und die Einsprachefrist verstreicht glücklicherweise ungenutzt.

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