Die bernischen Burgergemeinden erfüllen als öffentlich-rechtliche Personalkörperschaften die Aufgaben gemäss Artikel 112 Absatz 2 Gemeindegesetz (GG; BSG 170.11)
Die heutige Burgergemeinde Roggwil im Kanton Bern entstand durch den sogenannten Ausscheidungsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde und der Burgergemeinde Roggwil vom 21. September 1865.
Die Burgergemeinde Roggwil ist die grösste Wald- und Landbesitzerin der Gemeinde. Das ist in erster Linie eine Verpflichtung für die Zukunft. Diese Verpflichtung nehmen wir aber sehr gerne wahr und gestalten damit den Lebensraum für Mensch und Tier von morgen. Den Wald nutzen wir nachhaltig für den heimischen Baustoff Holz und pflegen ihn nach aktuellen ökologischen Aspekten.
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